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Gleislageüberwachung bei Fahrweginstabilitäten bzw. in Bauzuständen

Eine zuverlässige Überwachung und Überprüfung bzw. Kontrolle der Gleislage bei Instabilitäten im Fahrweg oder in Bauzuständen ist insbesondere wichtig, weil von dieser Kontrolle die Beurteilung der Befahrbarkeit des Gleises bzw. der sichere Fahrweg abhängt. Diese Überwachung ist eine sehr komplexe, interdisziplinäre Messaufgabe, die mehrere eisenbahntechnische Regelungsbereiche tangiert.
Mit dem im Fachartikel beschriebenen Verfahren erfolgt im Bau-/Eisenbahnwesen eine komplexe Form der Bauwerks-/ Bauzustands-/Fahrwegkontrolle bzw. Überwachung und wurde bereits erstmalig durch den Autor im Fachartikel „Bauzustandskontrolle: höhere Qualität durch interdisziplinäre Zusammenarbeit“ (EI-Eisenbahningenieur März 2011) als „Safetoring“ bezeichnet.
Das „Safetoring“, als Begriff für das Verfahren eines erweiterten Monitorings durch eine automatisierte Sicherheitskontrolle, ist nunmehr als eingetragene Wortmarke angemeldet worden.

Der Fachartikel in der ETR 1-2/24 ist Inhalt meines Fachvortrages auf der Fachtagung der Interessengemeinschaft Unterbau (IGU) im Oktober 2023 in Luzern und wurde noch fachtechnisch mit Hilfe meines Kollegen Dietmar Litterscheid präzisiert.

Folgend der ERP-Archiv-Link zu dem veröffentlichen Beitrag, für DVV-Media-Zugangsberechtigte kostenfrei:

https://eurailpress-archiv.de/SingleView.aspx?show=6561214

Infos von DIBt/ EBA

Das DIBt hatte neue Regelungen veröffentlicht, das betrifft

Das EBA hat folgende Dokumente veröffentlicht (aber leider nicht im Newsletter bekannt gegeben)

  • Verwaltungsvorschrift über die Aufsicht von Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen (VV Aufsicht) (Ersatz für VV Überwachung) gültig ab 01.09.23
  • Planfeststellungsrichtlinien 2022 mit Regelliste und Entscheidungsstruktur AEG § (1)
    https://www.eba.bund.de/DE/home_node.html

P.S. Ich bitte um Entschuldigung für die verspätete Info, aber die Newsletter sind heutzutage auch nicht mehr, was sie mal waren und bei der Internetrecherche zur Revision eigener Unterlagen stößt man auf so manche Neuigkeiten …

Seminar BÜ von IOH-Anlagen (EdB)

In eigener Sache:
Am 27.11.23 veranstaltet die VDEI Akademie das Seminar „Bauüberwachung von IOH-Anlagen gem. EIGV, VV EBA, EU-BauPVO u. a. m.“ in Berlin.

Schwerpunkte des Seminars sind die nationalen Regelungen im Kontext mit den EU-Vorgaben im Eisenbahnsektor (EIGV), die für einen geregelten Ablauf in Planung, Prüfung, Bau/Erstellung, Bauüberwachung und Inbetriebnahme im Bereich der Eisenbahnen des Bundes (EdB/ u. a. DB AG) angewandt werden.

Im Seminar wird u. a. der bauaufsichtliche Prozess bzw. die Umsetzung der baurecht-/bauaufsichtlichen Regelungen für die Infrastruktur im IOH-Bereich und die entsprechenden interdisziplinäre Wechselwirkungen und Schnittstellen zu den Verwaltungsvorschriften des Eisenbahn-Bundesamtes, den technischen Baubestimmungen bzw. zur EIGV dargestellt. Auch wird das Bauprodukterecht umfassend erläutert.

Anhand von Praxisbeispielen der Bauüberwachung wird das vermittelte Wissen vertieft und gleichzeitig Praxiserfahrungen ausgetauscht.

Informationen und Anmeldungen:
Bauüberwachung von IOH-Anlagen gem. EIGV, VV EBA, EU-BauPVO u. a. m.“

EBA – Bauprodukte mit EBA-ZUL

Das EBA hat darauf verwiesen, dass die Überwachung und Zertifizierung der Eigen- und Fremdüberwachung von Bauprodukten, auch mit EBA-Zulassung (EBA-ZUL), in die Hände von DIBt anerkannten PÜZ-Stellen gegeben wurde, damit das EBA diese nicht zusätzlich überwachen muss.
Damit obliegt die Verantwortlichkeit der Überwachungs- und Zertifizierungsdokumente allein in der Zuständigkeit des Zulassungsinhabers sowie dessen fremdüberwachenden Stelle.

Die DB Netz AG führt dazu weiterhin aus, dass durch die Bauüberwachung (BÜW) lediglich das Vorhandensein einer gültigen EBA-ZUL für das jeweilige Bauprodukt zu prüfen ist. Im Weiteren ist nur zu prüfen, ob das Produkt oder der Lieferschein mit dem Ü-EBA-Zeichen gekennzeichnet ist. Sind diese 2 Voraussetzungen erfüllt, wurde der Sorgfaltspflicht genüge getan. Weitere Überwachungen bezüglich der Vorgaben der EBA-ZUL sind nicht erforderlich.

Anmerkung:
Anlass dieser Darlegung war, dass ein Hersteller für sein Bauprodukt kein aktuelles bzw. gültiges ÜZ-Zertifikat dem AN bzw. der BÜW vorlegen wollte bzw. konnte, was ggf. verschiedene Interpretationen zuläßt.

Es obliegt dem Planer bzw. Verwender/ Käufer darauf zu achten, daß das Bauprodukt auch gültig zertifiziert ist.

DIBt, Merkblätter, BVPI Leitfaden BÜW

„Vorsprung durch Wissen“ oder auch „Wissen schadet dem, der es nicht hat“

Wie so oft entdeckt man spät, aber nicht zu spät, Dokumente, die als Handreichung für die Arbeit dienlich sind, auch wenn die Veröffentlichung schon länger her ist. Folgende Dokumente können Ihnen bei ihrer Arbeit dienlich sein und stehen hier zur Verfügung: